Allgemeines zur Schweiz
Die Schweiz hat etwa 7,7 Millionen Einwohner und vier offiziellen Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Zürich ist die grösste Stadt der Schweiz, Bern die Hauptstadt.
In der Schweiz wird in Schweizer Franken gezahlt, wobei 1 SFr = 100 Rappen ist. Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 7.6%. Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz liegen im Vergleich mit anderen europäischen Grosstädten ca. 30% höher.
Seit Inkrafttreten der uneingeschränkten Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Ländern im Juni 2007 wanderten sehr viele Menschen in die Schweiz ein, vor allem Deutsche. Verständlicherweise sorgen sich viele Schweizer seither um die Sicherheit und auch das Lohnniveau ihrer Jobs.
In den Kategorien auf der linken Seite, finden Sie nützliche Informationen und Tipps zu den verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens. Auch wenn alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden, kann dennoch keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Evtl. bietet Ihr Wohnort wie z.B. Zürich auch einen Welcome Desk wo Sie auch persönlich beraten werden.
Umzug und Wohnen
Die Schweiz ist ein sehr sicheres Land mit sehr niedriger Kriminalität. In sofern gibt es unter dem Aspekt der Sicherheit eigentlich keine wirklich schlechten Wohngebiete. Die Wahl des Wohnorts kann allerdings einen entscheidenden Einfluss auf Ihre Steuerbelastung haben, da diese je nach Gemeinde und Kanton des Wohnsitzes variiert. In steuerlich günstigen Gemeinden sind die Mieten und Immobilienpreise oft höher, aber eine genaue Berechnung kann lohnenswert sein. Mehr Informationen hierzu unter¨ dem Punkt „Steuern“.
Viele Mietverträge in der Schweiz sind nur zweimal pro Jahr kündbar, auf Ende September und auf Ende März. Daher herrscht zu diesen Zeiten jeweils ein grosser Ansturm auf die Wohnungen und die Zügelunternehmen. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zügelplanung.
Die Übergabe einer Wohnung wird genauestens protokolliert. Lassen Sie selbst kleinste Mängel im Protokoll vermerken, sonst müssen Sie bei einem späteren Auszug dafür aufkommen. Es wird dringend empfohlen die Endreinigung vor einem Umzug von einer darauf spezialisierten Firma durchführen zu lassen, um den hohen Anforderungen bei der Wohnungsabnahme gerecht zu werden.
Administrative Schritte
Wer neu in die Schweiz zieht, muss sich innert 8 Tagen und vor dem 1. Arbeitstag bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.
Hierfür sind in der Regel ein gültiger Ausweis, 1 Passfoto, Dokumente über den Familienstand, Hochschulzulassung oder Arbeitsvertrag (bzw. Einkommensnachweis), ein Mietvertrag (oder Wohnsitzbescheinigung) und, sofern bereits vorhanden, der AHV-Ausweis und Ausländerausweis notwendig. Die Gebühr beträgt ca. 20 SFr.
Die Anmeldefrist in eine Schweizer Krankenkasse beträgt 3 Monate. Der Nachweis der obligatorischen Grundversicherung kann innerhalb dieser Frist bei der Wohngemeinde nachgereicht werden.
Eingeführte Gebrauchtwagen müssen innerhalb eines Jahres umgemeldet werden, Neuwagen innerhalb von 1 Monat. Der Führerschein muss ebenfalls innerhalb eines Jahres umgeschrieben werden.
Kindergarten und Schule
Die Wohnadresse bestimmt, in welchen Schulkreis ein Kind eingeteilt wird. Die Anmeldung für Kindergarten und Schule erfolgt in der Regel über das Sekretariat der zuständigen Kreisschulpflege.
Kindergarten
Es gibt keine öffentliche Kinderbetreuung vor dem Kindergarten, lediglich private Krippen, und Krabbelgruppen. Diese haben oft eine Warteliste, daher ist es ratsam sich frühzeitig anzumelden. Adressen und Empfehlungen von privaten und öffentlichen Einrichtungen für Kinder finden Sie auf neuhier.ch.
Der Eintritt in den öffentlichen Kindergarten erfolgt in der Regel mit dem erfüllten 4. Altersjahr. Der Besuch dauert 1-2 Jahre bei ca. 20 Stunden pro Woche. Er ist kostenfrei und in der Mehrheit der Kantone obligatorisch.
Schule
Die Verantwortung im Schweizer Schulsystem liegt vorwiegend bei den Kantonen, somit gibt es 26 Schulsysteme. Generell kann man das Schulsystem in folgende Bereiche gliedern:
Das Schuljahr startet in der Regel im August. Der Besuch einer öffentlichen Schule ist kostenlos und beginnt etwa im Alter von 6 Jahren. Er dauert 9 Jahre und ist unterteilt in Primar- und Sekundarstufe I. Die Schulpflicht endet danach, mit ca. 15 Jahren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Schulnoten in der Schweiz das Gegenteil vom deutschen System sind: die Notenskala geht von 1 bis 6, wobei eine 6 die beste Note ist!
Nach dem Schulobligatorium hat man die Wahl zwischen einer weiterführenden Schule, die zur Matura führt, oder dem Beginn einer Lehre begleitet von einer Berufsschule. Die meisten Schweizer Schüler wählen den Weg einer Lehre. Am Ende der berufsbildenden Ausbildung steht das Berufsattest (Dauer: 2 Jahre) oder die Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis (Dauer: 3-4 Jahre). Das Gymnasium dauert 3-4 Jahre, wird mit der Matura abgeschlossen und ermöglicht den Zugang zu den Hochschulen. Ähnlich verhält es sich auch mit der Fachmittelschule, die 3 Jahre dauert und mit dem Fachmittelschulabschluss oder der Fachmaturität abgeschlossen wird. Neben den öffentlichen Schulen gibt es auch eine Reihe privater und internationaler Privatschulen, die Sie ebenfalls auf neuhier.ch finden.
Deutschkurse
Bei der Ausländerberatung und Integrationsförderung des jeweiligen Wohnkantons findet man Informationen zu Deutschkursen. In der Stadt Zürich findet man solche Angebote hier Deutschkursangebote.
Haustiere
Vorschriftgemäss gegen Tollwut geimpfte Hunde und Katzen können ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt werden.
Öffentliche Verkehrsmittel
Kleine Hunde und Katzen dürfen in geeigneten Behältern gratis mitreisen. Für grössere Hunde (alles was nicht auf den Schoss von Herrchen/Frauchen passt) ist der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen.
Besondere Vorschriften für Hundebesitzer
Anmeldung
Jeder Hund im Alter von über sechs Monaten muss bei der Gemeinde (Hundekontrolle) vom Haltenden persönlich angemeldet werden. Es fällt eine jährliche Hundesteuer von 135 SFr an.
Chippflicht
Jeder Hund in der Schweiz muss einen Mikrochip tragen, der vom Tierarzt eingepflanzt wird. Dies muss innerhalb von 3 Monaten geschehen sowie auch die Registrierung beim Animal Identity Service (ANIS). Ihm sind auch Halterwechsel, Adressänderung oder der Tod des Hundes innerhalb von zehn Tagen zu melden.
Ausbildungspflicht
Jeder Hundehalter muss einen Sachkundenachweis erbringen, bestehend aus einem jeweils 4-stündigen Theoriekurs und einem praktischen Teil. Nur Personen, die ihren Hund bereits vor September 2008 gehalten haben, sind vom Sachkundenachweis befreit.
Verbot bestimmter Hunderassen
Einige Kantone, z.B. auch Zürich, verbieten ab Januar 2010 einige Hunderassen wie z.B. Pitbull, Staffordshire Terrier und Bullterrier gänzlich.
Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken verfügen.
Hundekotsäckchen
Hundehalter haben ebenfalls eine Entsorgungspflicht der Exkremente Ihrer Hunde mittels Hundekotsäckchen.
Wohnungsausstattung
Wohnungen und Häuser in der Schweiz sind in der Regel mit einer kompletten Einbauküche inklusive Geräten wie Kühlschrank, Herd, Spülmaschine etc. ausgestattet. Auch Waschmaschine und Trockner gehören zu den meisten Wohnungen dazu. Sie befinden sich oft im Kellerbereich von Mietshäusern. Erfragen Sie ob es individuelle Waschmaschinen und Trockner oder eine gemeinschaftliche Nutzung gibt und ob diese nur zu bestimmten (zugeteilten) Zeiten stattfinden darf.
Gas, Wasser, Elektrizität
Über die Kommune erfolgt quartalsweise oder halbjährlich die Abrechnung von Elektrizität, Gas und Wasser. Vor den ersten Zählerablesungen beruhen die Werte auf einer Schätzung. Um sicher zu sein, dass der Zähler vor Ihrem Einzug abgelesen worden ist, melden Sie sich am besten beim Elektrizitätswerk und der Wasserversorgung Ihrer Stadt.
Strom und Stecker
Die Stromspannung in der Schweiz beträgt 220 Volt/50 Hertz (für Apparate und Elektrogeräte bis 2200 Watt). Die Schweizer 3-Pol Stecker und Steckdosen unterscheiden sich von den vielen EU-Ländern und den USA. Euro-Stecker passen in Schweizer Steckdosen, aber für deutsche Schukostecker ist ein Adapter nötig und für amerikanische Stecker zusätzlich ein Transformator.
Telefon
Lediglich die Swisscom bietet Festnetzanschlüsse in der ganzen Schweiz. Die Kosten liegen bei ca. 25 SFr pro Monat. Je nach Wohnort kann man jedoch auch bei anderen Anbietern wie z.B. Orange, Sunrise, Cablecom oder Green einen Festnetzanschluss beziehen, teils auch über Kabel oder Glasfasernetzwerk. Dieser kann besonders in Zusammenhang mit einem Internet-Abonnement interessant sein.
Gerade für Expatriates mit vielen Auslandstelefonaten kann ein guter Internetanschluss und Internet-Telefonie (Voice Over IP) aufgrund der geringen Kosten sehr interessant sein. Spezielle Angebote gibt es z.B. bei sipcall, switzernet, peoplefone etc.
Nützliche Notfallnummern sind:
- Polizei 117
- Feuerwehr 118
- Pannenhilfe 140
- Krankenwagen 144
Die Landesvorwahl der Schweiz ist die 41, die Vorwahl für Anrufe ins Ausland ist die 00. Schweizer Telefon- und Handynummern haben in der Regel 10 Ziffern. Gibt man jemandem seine Nummer durch, sagt man diese gewöhnlich in zwei Dreierblöcken und zwei Zweierblöcken an, z.B. 044 – 515 - 20 - 01.
Internet
Hier verhält es sich ähnlich wie beim Telefon: Lediglich die Swisscom bietet Internetzugang in der ganzen Schweiz. Je nach Wohnort gibt es jedoch verschiedenste Anschlüsse, von DSL bis Glasfaser und ein Vergleich der verschiedenen Anbietern (Orange, Sunrise, Cablecom etc) ist lohnenswert.
TV und Radio
Die Billag AG ist die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und
Fernsehempfangsgebühren. Hier muss man sich nach dem Umzug in die Schweiz
anmelden und zahlt derzeit pro Quartal 115.50 SFr für Radio- und
Fernsehempfang. In der Schweiz wird die PAL Fernsehnorm verwendet.
Deutsche Fernseher sind also in der Regel kompatibel.
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen der Schweiz verfügt über 4 Sender.
Weitere Programme können per Kabelfernsehen oder Satellit empfangen werden.
Hauskehricht und Recycling
In der Schweiz gilt in Sachen Müllentsorgung das Verursacherprinzip.
Man darf, je nach Wohnort, ausschliesslich gemeinde-spezifische Müllsäcke
oder auf Müllsäcke zu klebende Müllmarken verwenden. Diese erhält man bei
der Post oder in einigen Supermärkten. Es gibt sie in der Regel
in 4 Grössen: 17, 35, 60 und 110 Liter.
Müllsäcke werden in Müllcontainern entsorgt (in Zürich ist das z.B. der
Züri-Sack-Container) oder in ländlicheren Gebieten einmal wöchentlich an
den Strassenrand gestellt.
Hauskehricht (handlicher, brennbarer Abfall), der wegen Grösse oder Gewicht nicht in den Müllsack passt oder anderer Müll wie Karton, Glas, Aluminium, Altmetall Elektrogeräte, Sperrgut usw. kann bei Wertstoff-Sammelstellen und Recyclinghöfen entsorgt werden.
Auch zu beachten ist der Entsorgungskalender jeder Gemeinde, der über die Daten der Abholung von Altpapier, Altkleidern usw. an Ihrem Wohnort informiert. Altpapier und Kartons sind übrigens getrennt und in Bündel geschnürt bereit zu stellen.
Brocki/Brockenstube/Brockenhaus (eine Art „Second Hand Warenhaus“) Wer keine Lust hat noch funktionsfähige sperrige Dinge zu entsorgen oder nicht für die Entsorgung zahlen möchte, kann auch Brockis kontaktieren. Diese übernehmen oder kaufen viele Second Hand Artikel und verfügen oft auch über einen Abholservice.
Pfandflaschen im deutschen Sinne gibt es in der Schweiz nicht, sondern nur PET Einwegflaschen. Diese werden bei den Verkaufsstellen, z.B. Supermarkt, oder Sammelstellen Ihrer Gemeinde entsorgt.
Arbeiten in der Schweiz
Zum Arbeiten in der Schweiz benötigt man eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, die man als EG/EFTA-Bürger relativ problemlos beantragen kann. Alle Informationen zum Thema Migration gibt es beim Bundesamt für Migration.
Da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz relativ hoch sein können (ca. 30% mehr als in anderen europäischen Grossstädten) ist auch das Lohnniveau entsprechend höher. Auf Monster finden sich Gehaltstabellen zum Vergleich.
Steuern und Sozialabgaben sind nicht sehr hoch und variieren je nach Wohnort (siehe hierzu die Kapitel Steuern und Versicherungen).
Die Arbeitszeit in der Schweiz beträgt in der Regel 42 Stunden pro Woche und der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub beträgt 20 Tage.
Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Um als EG/EFTA Bürger länger als 3 Monate in der Schweiz leben und arbeiten zu können, braucht man eine Aufenthaltsbewilligung mit Tätigkeitserlaubnis.
Die Aufenthaltsbewilligung L ist für Kurzaufenthalte von EG/EFTA-Bürgern von weniger als einem Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit (z.B. befristeter Arbeitsvertrag oder Stellensuche).
Die Aufenthaltsbewilligung B hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und wird EG/EFTA Bürgern mit einer Anstellung von mindestens 365 Tagen (oder unbefristet) erteilt. EG/EFTA Bürger ohne Erwerbstätigkeit haben Anspruch auf die Bewilligung B ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können.
Aufenthaltsbewilligung C ist eine Niederlassungsbewilligung und wird nach einem Aufenthalt von fünf Jahren (Bürger der 15 alten EU Staaten und der EFTA) oder zehn Jahren in der Schweiz erteilt.
Ist nur eine Person eines Haushalts berufstätig oder studiert in der Schweiz, findet der "Familiennachzug" Anwendung für Ehepartner, Kinder unter 21 (oder für deren Unterhalt man aufkommen muss) sowie Eltern und Schwiegereltern (für deren Unterhalt man aufkommt).
Für Bürger aus nicht-EU bzw. EFTA-Staaten gelten weiterhin die Bestimmungen der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Es werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
Alle Informationen zum Thema Migration gibt es beim Bundesamt für Migration. Zuständig für das Ausstellen der Bewilligungen sind die Kantone. Deshalb kann es je nach Wohnkanton durchaus Unterschiede geben.
Versicherungen
Folgende Versicherungen sind obligatorisch in der Schweiz:
- Sozialversicherung für Angestellte
- Kranken- und Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge
Folgende Versicherungen können zusätzlich freiwillig abgeschlossen werden, wie z.B.:
- Private Krankenzusatz- und Zahnpflegeversicherung
- Haushaltversicherung (Hausrat und Privathaftpflicht)
- Teil- bzw. Vollkaskoversicherung für Fahrzeuge
- Rechtsschutzversicherung
- Etc.
Sozialversicherung für Angestellte
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
- Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem)
- Die Kranken- und Unfallversicherung
- Der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
- Die Arbeitslosenversicherung
- Die Familienzulagen
Im Dreisäulensystem der Altersvorsorge bilden Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) und Invalidenvorsorge (IV) zusammen die erste, staatliche Säule. In besonderen Fällen helfen ausserdem die Ergänzungsleistungen (EL), oder die Erwerbsersatzordnung (EO) bei Zivildienst, Mutterschaft etc. den nötigen Lebensbedarf zu finanzieren. Die erste Säule ist für alle Einwohner obligatorisch.
Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmer anschliessen. Sie ergänzt die erste Säule durch die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die überobligatorische berufliche Vorsorge (Einbau von freiwilligen Zusatzleistungen in der Beruflichen Vorsorge). Die zweite Säule sorgt ebenfalls für die Absicherung der Arbeitnehmer durch Unfallversicherung (UVG), Arbeitslosenversicherung (ALV) und vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Zusatzversicherungen (z.B. Krankentagegeld).
Erste und zweite Säule sichern mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes.
Die dritte Säule dient der individuellen Selbstvorsorge in Ergänzung zur 1. und 2. Säule. Sie ist freiwillig und umfasst die Säule 3a (Gebundene Vorsorge) und Säule 3b (Freie Vorsorge). Die Gebundene Vorsorge wird vom Bund durch Steuervorteile und Wohneigentumsförderung unterstützt, ist aber an gesetzliche Bedingungen gebunden. Die Freie Vorsorge umfasst alle Ersparnisse und Geldanlagen. Über das angesparte Kapital kann jederzeit frei verfügt werden, es gibt jedoch keine steuerlichen Vorteile.
Finanziert wird die Sozialversicherung meist zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: der Arbeitgeber zieht den Anteil des Arbeitnehmers vom Lohn ab und führt diesen Betrag zusammen mit seinem Anteil ab. Einzige Ausnahme bildet die Krankenversicherung, wo einkommensunabhängige Prämien bezahlt werden.
Der Beitragssatz für AHV (8,4 %), IV (1,4 %), und EO (0,3 %) beträgt insgesamt 10,1 %. Hiervon werden 5,05 % vom Arbeitgeber und 5,05 % vom Arbeitnehmer getragen.
Zu diesen 10,1 % kommt noch der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung hinzu: er beträgt 2% des Jahreslohns (1% Arbeitgeber, 1% Arbeitnehmer), höchstens aber 2520 SFr jährlich.
Die Beitragssätze der Beruflichen Vorsorge sind altersabhängig. Sie werden ebenfalls paritätisch getragen und betrugen 2009:
- 25-34 Jährig: 7% vom Einkommen
- 35-44 Jährig: 10% vom Einkommen
- 45-54 Jährig: 15% vom Einkommen
- 55-65 Jährig: 18% vom Einkommen
Nähere Infos gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen und bei der AHV / IV.
Krankenversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist die Krankenversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Nur wenn man eine sehr gute ausländische Krankenversicherung hat, deren Leistungen mit der Schweizer Krankenversicherung vergleichbar sind, kann man auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. Ansonsten muss eine Grundversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden.
Die Krankenversicherung wird von privatwirtschaftlichen Versicherern ("Krankenkassen") durchgeführt, es gibt keine staatliche Krankenkasse. Unter den Krankenversicherern gibt es derzeit 94 Anbieter unter denen man wählen kann, es sei denn der Arbeitgeber gibt bereits einen vor, zu dem er auch einen Teil der Beiträge zahlt, was jedoch nur selten vorkommt. Die Krankenkassenprämien muss jeder Versicherte selbst bezahlen. Die Höhe der Prämie ist nicht vom Lohn abhängig, sondern wird von der betreffenden Krankenkasse je nach Region festgelegt. Die Monatsprämie für Erwachsene betrug 2007 im Schnitt 313 SFr.
Zusätzlich trägt jeder Versicherte eine Kostenbeteiligung (Franchise) von mindestens 300 SFr pro Jahr für Erwachsene und einen Selbstbehalt von 10% des verbleibenden Rechnungsbetrages (maximal 700 SFr pro Jahr für Erwachsene, 350 SFr für Minderjährige). Es besteht die Möglichkeit die Versicherungsprämie durch die Wahl einer höheren Franchise zu senken. Weitere Auskünfte sowie einen Prämienrechner gibt es beim Bundesamt für Gesundheit und beim Vermögenszentrum.
Der Aufbau des Krankenkassensystems gleicht dem der privaten Kassen in Deutschland: alle Familienmitglieder sind einzeln versichert und Arzt- und Medikamentenrechnungen müssen in der Regel zunächst selbst bezahlt werden bevor man sich die Kosten von der Krankenkasse zurückerstatten lässt.
Die gesetzliche Grundversicherung deckt in der Regel nur die Behandlung in der allgemeinen Abteilung in einem Krankenhaus im Wohnkanton. Die Behandlung in Privatkliniken ist nicht abgedeckt und auch Zahnbehandlungen sind in der Regel nicht im Leistungskatalog enthalten.
Es besteht die Möglichkeit, freiwillige Zusatzversicherungen (Zahnpflegeversicherung, Spitalzusatzversicherung etc.) abzuschliessen. Für diese Art von Versicherungen können die Versicherer allerdings die Prämien je nach individuellem Risiko frei festlegen und im Gegensatz zur Grundversicherung auch die Neuaufnahme ablehnen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Sie trägt die Hauptlast der Konsequenzen bei Unfall (Lohnausfall kurz- und langfristig, Heilungskosten, Hinterlassenenleistungen).
Die Prämien trägt der Arbeitgeber wobei er den Anteil des Arbeitnehmers vom Lohn abzieht. Die Prämienhöhe ist abhängig von Gehalt und Branche. Viele Branchen müssen die Unfallversicherung bei der halbstaatlichen Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA abschliessen. Bei anderen Branchen können die Arbeitgeber zwischen verschiedenen Versicherungsgesellschaften auswählen.
Nicht berufstätige Personen und Kinder müssen sich für Heilungskosten als Folge von Unfall obligatorisch bei der Krankenkasse versichern lassen.
Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und wird zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sie deckt Sach- und Personenschäden an Dritten, die vom Lenker bzw. durch dessen Fahrzeug verursacht werden.
Freiwillig sind die Teilkaskoversicherung gegen Schäden wie Feuer, Diebstahl, Vandalenakte oder Elementarereignisse und die Vollkaskoversicherung, die für selbstverursachte Schäden im Kollisionsfall aufkommt.
Für Fahrräder muss ebenfalls eine obligatorische Haftpflichtversicherung bestehen. Dies ist die Velovignette, die jedes Jahr ab Juni am Fahrrad kleben muss. Sie kann für ca. 5 SFr bei der Post, in einigen Supermärkten (Migros, Aldi…), beim VCS oder Kiosk erworben werden und beinhaltet den obligatorischen Haftpflichtversicherungsschutz bis 2 Mio SFr.
Haushaltversicherung
Hierunter fallen sowohl die Hausratversicherung als auch die Privathaftpflichtversicherung. Oft werden beide von den Versicherungsgesellschaften zusammen zu einem Paketpreis angeboten.
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen oder Sachen und kommt auch für Mieterschäden auf. Durch die eigenen Kinder verursachte Schäden sind bei Familienpolicen meistens eingeschlossen.
Beim Einholen von Angeboten ist auf die verschiedenen Deckungen und Leistungen zu achten sowie darauf ob eine höhere Selbstbeteiligung lohnend ist in Bezug auf die Prämienersparnis.
Steuern
Einkommensteuer
In der Schweiz zahlt man Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, sowie allfällige Kirchensteuern auf das Einkommen. Die Wahl des Wohnsitzes kann einen entscheidenden Einfluss auf die Steuerbelastung haben, da diese je nach Gemeinde und Kanton stark variiert.
Dies ist auch zu beachten bei einem Umzug innerhalb der Schweiz: Ein Wohnsitzwechsel kann sich auch vor Jahresende noch lohnen da die Einkommens- und Vermögenssteuerpflicht für das ganze Jahr auch rückwirkend in demjenigen Kanton besteht, in welchem sich der Wohnsitz am Ende eines Jahres befindet.
Quellensteuer
Während die Schweizer ihre Steuern erst nach Ablauf eines Jahres bezahlen müssen, werden Ausländer in der Regel direkt an der Quelle besteuert, d.h. der Arbeitgeber zieht jeden Monat die so genannte Quellensteuer direkt vom Gehalt ab. Die Quellensteuer beinhaltet die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, sowie allfällige Kirchensteuern. Bei mehr als 120.000 SFr Jahreseinkommen, muss zusätzlich zur Zahlung der Quellensteuer eine Steuererklärung eingereicht werden.
Lediglich Ausländer die eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder das Schweizer Bürgerrecht haben, einen Schweizer Bürger heiraten, Grundbesitz erwerben oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, werden von der Quellensteuer befreit und wie Schweizer besteuert. In sofern kann es für einige Ausländer interessant sein den Wohnsitz zu kaufen statt zu mieten.
Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer wird Ihnen direkt bei Bezug von inländischen Dividenden und Zinsen abgezogen und an den Bund abgeführt.
Sie ist ein Anreiz für Schweizer Steuerpflichtige zur Steuerehrlichkeit: Bei Angabe des verrechnungssteuerpflichtigen Vermögens in der Steuererklärung wird die Verrechnungssteuer nämlich vollumfänglich zurückerstattet, in der Regel durch Verrechnung mit den Kantons- und Gemeindesteuern.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist relativ niedrig, oft im 1 Promille Bereich, variiert aber auch je nach Kanton, weshalb Sie sich bei der zuständigen Steuerverwaltung erkundigen sollten. Die jeweiligen Steuertarife findet man bei der kantonalen Steuerverwaltung wo es auch Steuerrechner gibt genau wie bei Comparis.
Leben in der Schweiz
Post
Die Schweizerische Post bietet zwei Hauptversandarten: die schnelle A-Post (Zustellung am nächsten Werktag) und die kostengünstigere B-Post (2-3 Werktage). Die Portokosten für Standardbriefe sind wie folgt:
| Versand nach: | Gewicht | Versandart | Porto |
| Schweiz | Bis 100g | A-Post / B-Post | 1 SFr / 0.85 SFr |
| Europa | Bis 20g | Economy / Priority | 1.20 SFr / 1.30 SFr |
| Übrige Länder | Bis 20g | Economy / Priority | 1.40 SFr / 1.80 SFr |
Einzahlungsscheine (rot und orange)
In der Schweiz bezahlt man den Grossteil aller Rechnungen per Einzahlungsschein. Schecks werden so gut wie nie verwendet. Vielen Rechnungen liegen bereits vorausgefüllte rote oder orange Einzahlungsscheine bei, somit müssen Empfänger, Rechnungsbetrag und Verwendungszweck nicht vom Kunden ausgefüllt werden. Die Zahlung kann direkt am Postschalter erfolgen, über ein eigenes Postkonto oder über das eigene Bankkonto wobei der Einzahlungsschein gleichzeitig auch als Überweisungsformular dient.
Ladenöffnungszeiten
Die Öffnungszeiten variieren je nach Stadt und Geschäft. In der Regel öffnen Geschäfte von Mo-Fr zwischen 9h und 10h und schliessen zwischen 18h und 20h. Samstags schliessen viele Geschäfte etwas früher. Sonntags bleiben die Geschäfte geschlossen.
Trinkgeld
Ein Trinkgeld von ca. 10% ist bei einem guten Service in Restaurants üblich.
Öffentliche Verkehrsmittel
Kein anderes Land bietet ein vergleichbar dichtes öffentliches Verkehrsnetz wie die Schweiz, wo man per Tram, S-Bahn, Bahn, Bus, Postauto, Schiff und Bergbahnen so ziemlich jedes Reiseziel erreichen kann. Nähere Auskünfte zu Tickets und Fahrplänen gibt es bei der Schweizer Bahn und dem jeweiligen kantonalen Verkehrsverbund, z.B. ZVV in Zürich.
In den Stadtzentren verkehren Busse, Tram und S-Bahnen regelmässig von 5h30 bis Mitternacht, zu Stosszeiten nahezu im 5-Minuten Takt. An Wochenenden und vor Feiertagen auch die ganze Nacht, wobei zwischen Mitternacht und 5h morgens zusätzlich zur regulären Fahrkarte ein Nachtzuschlag gelöst werden muss.
Fahrkarten kauft man am Ticketautomaten an den Haltestellen der Bahnen oder in den Ticketerias an Bahnhöfen, Flughäfen und einigen Touristeninformationen. Sie müssen vor Antritt der Fahrt entwertet werden. Bei Einzelfahrkahrten hängen Ticketpreis und Gültigkeitsdauer von der Anzahl der gefahrenen Zonen ab. Ist man nicht im Besitz eines gültigen Tickets, zahlt man eine Strafe von ca. 80 SFr.
Das Fahrrad darf in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Tram, Bus, Zug und Postauto mitgeführt werden. Hierzu muss ein zusätzliches reguläres Ticket 2. Klasse oder ein Velobillett gelöst werden.
Kleine Hunde und Katzen dürfen in geeigneten Behältern gratis mitreisen. Für grössere Hunde (alles was nicht auf den Schoss von Herrchen/Frauchen passt) ist der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen.
Ärzte
In der Schweiz gibt es ein hervorragende medizinische Versorgung und modernste Einrichtungen.
Man wählt einen Hausarzt, aber kann, je nach Krankenversicherung, auch direkt einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt machen. Wartezeiten können lang sein, daher wird empfohlen frühzeitig bei den entsprechenden Ärzten in die Patientenkartei aufgenommen zu werden und Termine zu vereinbaren.
Zahnarztkosten werden in der Regel nicht von der Schweizer Krankenversicherung getragen. Daher putzen auch alle Schweizer regelmässig, selbst in der Mittagspause, ihre Zähne und es ist üblich bei einem Zahnarzt vor einer Behandlung einen Kostenplan zu verlangen.
Die Preise ärztlicher Behandlungen sind strikt reglementiert. Ein schweizweit gültiges Tarifwerk ordnet jeder medizinischen Leistung eine gewisse Zahl von "Taxpunkten" zu. Zusätzlich wird je nach Kanton ein Taxpunktwert festgelegt, der multipliziert mit den Taxpunkten den Preis der Behandlung ergibt. So kann es sein, dass ein- und dieselbe Behandlung beispielsweise im Thurgau viel billiger ist als in Zürich.
Medikamente
Vom Arzt verschriebene Medikamente erhält man in allen Apotheken und, in einigen Fällen, auch direkt bei dem verschreibenden Arzt.
Auto und Zweirad
Fahrrad
Eine obligatorische Velovignette muss jedes Jahr ab Juni am Fahrrad kleben. Sie kann für ca. 5 SFr bei der Post, in einigen Supermärkten (Migros, Aldi…), beim VCS oder Kiosk erworben werden und beinhaltet den obligatorischen Haftpflichtversicherungsschutz bis 2 Mio SFr.
Das Fahrrad darf in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Tram, Bus, Zug und Postauto mitgeführt werden. Hierzu muss ein zusätzliches reguläres Ticket 2. Klasse oder ein Velobillett gelöst werden.
Auto und Motorrad
Strassenverkehr und Bussgelder
In der Schweiz herrscht Rechtsverkehr und generelle Gurtpflicht. Für Kinder unter sieben Jahren sind Kindersitze vorgeschrieben, damit dürfen sie dann allerdings auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind wie folgt:
- Autobahn: 120 km/h
- Ausserorts: 80 km/h
- Innerorts: 50 oder 60 km/h
- Wohnquartiere: 30 km/h
Die Toleranzgrenze ist klein (ca. 5 km/h) und die Bussgelder hoch: Überschreitungen von 1-5 km/h kosten 40 SFr, ab 6 km/h bereits 120 SFr und ab 16 km/h kann es auch zu einer Anzeige mit weiteren Konsequenzen kommen.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet eine Busse von 100 SFr.
Beim Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ist mit einer Busse zu rechnen. Liegen andere Zuwiderhandlungen vor kann auch der Führerausweis für mindestens 1 Monat eingezogen werden und ab 0.8 Promille für mindestens 3 Monate.
Fahrzeug einführen
Neu- und Gebrauchtwagen sind in der Schweiz oft günstiger als in anderen europäischen Ländern, daher kann ein Kauf durchaus lohnenswert sein.
Will man sein Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen, muss es beim Zoll als Übersiedlungsgut angemeldet werden und sollte seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Halters sein, da sonst Zoll, Automobilsteuer und MwSt gezahlt werden müssen.
Eingeführte Fahrzeuge müssen innerhalb eines Jahres umgemeldet werden und einen schweizerischen Fahrzeugausweis und schweizerische Kontrollschilder erhalten. Hierzu wird das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde (kantonales Verkehrsamt) einer technischen Prüfung unterzogen.
Kontrollschilder in der Schweiz sind personengebunden und nicht fahrzeuggebunden. Sind daher zwei Fahrzeuge aus derselben Kategorie (z.B. Motorwagen oder Motorrad) auf denselben Halter zugelassen, können Wechselschilder beantragt werden. Diese können dann jeweils an dem gerade zu fahrenden Fahrzeug angebracht werden. Bei Wechselschildern gilt die Versicherung für das Fahrzeug, das mit den Schildern ausgestattet ist.
Fahrzeugunterhalt
Fahrzeugpapiere
Die Schweiz kennt nur den Fahrzeugausweis, der jedoch, im Gegensatz zum deutschen Fahrzeugbrief, kein Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug ist. Der Fahrzeugausweis ist stets mitzuführen, genauso wie Führerausweis, Abgaswartungsdokument und Versicherungspapiere.
Fahrzeugkontrolle
Fahrzeuge müssen vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung kontrolliert werden, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre. Alle zwei Jahre muss ebenfalls eine Abgaswartung durchgeführt werden (jedes Jahr bei Benzinfahrzeugen ohne Katalysator). Ausgenommen von der Abgaswartung sind Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD). Ein grün-weisser Aufkleber an der Fahrzeugscheibe gibt den Termin der nächsten Wartung an.
Fahrzeugsteuern
Die jährlich abzuführenden Fahrzeugsteuern sind abhängig von Fahrzeugart, Hubraum und Gewicht und können beim jeweiligen kantonalen Verkehrsamt in Erfahrung gebracht werden.
Vignette
In der Schweiz gibt es keine direkte Autobahn-Maut, aber eine Autobahnvignette, die jeweils 1 Kalenderjahr gültig ist. Sie kostet 40 SFr und kann bei Postämtern, Tankstellen, Garagen, Geschäftstellen des TCS, den kantonalen Strassenverkehrsämtern und dem Zollamt erworben werden.
Sie muss innenseitig an die Frontscheibe angeklebt werden bzw. bei Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil, z.B. Rückseite der Gabel oder unter den Tank. Bei Fahren ohne Vignette droht eine Busse von 100 SFr.
Führerausweis
Ausländische Führerscheine müssen innerhalb eines Jahres beim jeweiligen kantonalen Verkehrsamt in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Hierfür ist ein bestandener Sehtest (in manchen Kantonen auch Hörtest) bei einem Schweizer Optiker Voraussetzung.
Anders als mit dem deutschen Führerschein, dürfen mit dem Schweizer Führerausweis keine Fahrzeuge von mehr als 3,5-Tonnen gefahren werden. Daher ist es ratsam beim Umschreiben auf diese Motorwagenkategorie (Kategorie C) zu verzichten. Andernfalls muss man sich einer kostenpflichtigen medizinischen Untersuchung unterziehen.
Fahrzeugversicherung
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt
Sach- und Personenschäden an Dritten, die vom Lenker bzw. durch dessen
Fahrzeug verursacht werden.
Freiwillig sind die Teilkaskoversicherung gegen Schäden wie Feuer,
Diebstahl, Vandalenakte oder Elementarereignisse und die
Vollkaskoversicherung, die für selbstverursachte Schäden
im Kollisionsfall aufkommt.
Eine separate Insassenunfallversicherung ist oft nicht unbedingt nötig,
da bei in der Schweiz gemeldeten Personen eine Unfallversicherung entweder
durch den Arbeitgeber, durch die Arbeitslosenkasse oder durch die
Krankenkasse besteht.
Parkplätze
… sind in der Regel schwer zu finden, daher ist es oft einfacher, zumindest in Stadtzentren, die Parkhäuser zu nutzen. Ausserhalb der Parkhäuser gibt es folgende Parkmöglichkeiten:
Parkuhren / Parkscheine
Jeder Parkplatz trägt eine Nummer und man zahlt an einer zentralen Parkuhr unter Angabe der Nummer für seinen Platz. Einige Parkuhren geben einen Parkschein aus, auf dem steht, ob er im Auto hinterlegt werden muss oder nicht.
Weisse Zonen (weisse Strassenmarkierung)
Hier darf man unbegrenzt parken. Falls ein Parkscheinautomat vorhanden ist, muss man jedoch auch hier zahlen.
Blaue Zonen (blaue Strassenmarkierung)
Hier darf man mit einer auf die Ankunftszeit gestellten Parkscheibe bis zu 1,5 Stunden gratis parken. Man kann aber auch Tagesparkausweise für blaue Zonen bei der Kantonspolizei oder Stadtverwaltung erwerben. Die Preise variieren je nach Stadt von ca. 6.50 SFr bis ca. 15 SFr. Anwohner können in blauen Zonen mit einem Anwohnerparkausweis unbegrenzt parken. Ein Anwohnerparkausweis erhält man bei der jeweiligen Bewilligungsstelle der Stadt. Auf der Website der Stadt Zürich kann man ihn auch online beantragen und er kostet derzeit 240 Sfr.
Nützliche Wörter
- Anke (Butter)
- Apéro (Aperitif)
- Betreibungsauszug (entspricht dem deutschen Schufa-Auszug)
- Bürli (Brötchen)
- Car (Reisebus)
- Cüpli (Glas Sekt)
- Einwohnerkontrolle (Einwohnermeldeamt)
- Finken (Hausschuhe)
- Führerausweis (Führerschein)
- Garage (Werkstatt)
- Garagist (Automechaniker)
- Gipfeli (Croissant)
- Glace (Eiscreme)
- Grillieren (Grillen)
- Grittibänzen (Weckmänner)
- Gschwellti (Pellkartoffeln)
- Halbtax (Bahncard Abo)
- Immatrikulation (Zulassung – auch vom Auto)
- Konkubinat (Ehe ohne Trauschein)
- Kontrollschild (Nummernschild)
- Matten (Wiesen)
- Mistkratzerli (Hähnchen)
- Nachtessen (Abendessen)
- Nüsslisalat (Feldsalat)
- Occasionen (Gebrauchtwagen)
- Offerten (Angebot, Kostenvoranschlag)
- Parkieren (Parken)
- Rande (Rote Beete)
- Rüebli (Möhren)
- Samichlaus (der Nikolaus)
- Selbstbehalt (Selbstbeteiligung z.B. bei Versicherung)
- Stange (Bier vom Fass)
- Telefon: ein Telefon geben (anrufen)
- Töff (Motorrad)
- Trottoir (Bürgersteig)
- Velo (Fahrrad)
- Verzeigung (Anzeige)
- Weggli (Milchbrötchen)
- Zivilstand (Familienstand)
- Znüüni (Pause am Morgen)
- Zügeln (Umziehen) – Zügelunternehmen, Zügelwagen usw…